Allgemeine Geschäftsbedingungen für das
Hotel & Restaurant zum Ritter
Inh. Laven Perinpanayagam
– für den Hotelaufnahmevertrag –
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag und Firmenabkommen.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher i.S. von §§ 205 ff. BGB ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, vereinbarte bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragten Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt würden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen sieben Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche, nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4.0 Hunde sind in unserem Hotel grundsätzlich willkommen. Für Gäste mit Hund stehen ausschließlich speziell ausgewiesene Hundezimmer zur Verfügung. Die Unterbringung eines Hundes muss bereits bei der Buchung bzw. vor Anreise verbindlich angemeldet werden. Für die Mitnahme eines Hundes wird eine zusätzliche Gebühr berechnet. Eine Unterbringung des Hundes in anderen als den ausgewiesenen Hundezimmern ist nicht gestattet.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vorbehalten wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel dem Rücktritt ausdrücklich zustimmt (Vertragsaufhebung). Die Vereinbarung eines Rücktrittsvorbehaltes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten,ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren.
5. STORNIERUNGSBEDINGUNGEN (Hotel)
5.1 Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu zwei Tage vor der Anreise (18:00 Uhr Ortszeit) möglich. Bei Stornierungen, die nach diesem Zeitpunkt erfolgen, wird eine Gebühr in Höhe von 80% des Gesamtpreises erhoben. Im Falle einer Nichtanreise wird der volle Betrag von 100% des Gesamtpreises in Rechnung gestellt.
6. STORNIERUNGSBEDINGUNGEN FÜR GRUPPENBUCHUNGEN (Hotel)
6.1 Bei Mehrbuchungen (ab 3 Zimmer) ist eine kostenfreie Stornierung bis 5 Tage vor Anreise möglich. Bei Stornierungen, die nach dieser Frist erfolgen, wird eine Gebühr in Höhe von 80% des Gesamtpreises berechnet.
7. Stornierungsbedingungen (Restaurant)
7.1 Bei Reservierungen ab 10 bis 25 Personen ist die bei der Reservierung angegebene Personenzahl verbindlich.
Eine Änderung der Personenzahl kann bis spätestens 12:00 Uhr am Vormittag des Reservierungstages kostenfrei vorgenommen werden. Die Änderung ist dem Hotel & Restaurant zum Ritter rechtzeitig mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die zuletzt bestätigte Personenzahl als verbindliche Reservierungsgröße. Sollten am Reservierungstag weniger Personen erscheinen als zuletzt verbindlich angemeldet, behalten wir uns vor, für die nicht erschienenen Personen eine individuelle Ausfallpauschale zu berechnen.
Bei einer vollständigen Nichtinanspruchnahme der Reservierung (No-Show) kann die Ausfallpauschale ebenfalls für die gesamte zuletzt bestätigte Personenzahl berechnet werden.
7.2Reservierungen für geschlossene Gesellschaften, Feiern, etc.
Anzahlung
Für geschlossene Gesellschaften ist eine Anzahlung im Voraus zu leisten. Die Höhe der Anzahlung sowie die Zahlungsfrist werden individuell bei der Buchung vereinbart.
Änderung der Personenzahl
Eine Änderung der verbindlich vereinbarten Personenzahl ist bis spätestens 5-7 Tage vor dem Veranstaltungstermin (je nach Gruppengröße) möglich. Nach Ablauf dieser Frist gilt die zuletzt mitgeteilte Personenzahl als verbindlich.
Stornierung
Eine kostenfreie Stornierung ist grundsätzlich möglich. Die jeweils geltende Frist für eine kostenfreie Stornierung wird individuell und abhängig von der Gruppengröße bei der Reservierung vereinbart und dem Auftraggeber mitgeteilt.
Bei einer Stornierung nach Ablauf der individuell vereinbarten kostenfreien Stornierungsfrist können Stornierungs- bzw. Ausfallkosten anfallen. Die Höhe richtet sich nach den bei der Buchung vereinbarten Bedingungen.
Anzahlung bei Stornierung
Im Falle einer fristgerechten kostenfreien Stornierung wird die geleistete Anzahlung vollständig zurückerstattet bzw. nach Absprache mit einer anderen offenen Forderung verrechnet.
Reservierungen bis einschließlich 10 Personen
Für Reservierungen bis einschließlich 10 Personen gilt diese Regelung zur verbindlichen Personenzahl nicht. Änderungen und Stornierungen sind möglichst frühzeitig mitzuteilen.
*Hinweis
Die Berechnung einer Ausfallpauschale dient dem Ausgleich von Kosten und wirtschaftlichen Ausfällen, die insbesondere durch die eingeplante Personalkapazität, vorbereitete Räumlichkeiten sowie eingekaufte und vorbereitete Lebensmittel entstehen.
